Gießwasserzähler
Gießwasserzähler in Hochheim
Der Gießwasserzähler ist ein Privatzähler gemäß § 29 der Entwässerungssatzung der Stadt Hochheim am Main. Die Anschaffung und Wartung liegen in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Ablesen des Zählerstands
Die Abgabe der Zählerstände erfolgt ab Oktober 2026 digital.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Über die kostenlose App „Zähler Plus“: aus App Store oder Google Play Store auf das Smartphone laden. Zählerstand eintippen, abschicken – fertig.
- Online per Webformular: Besuchen Sie www.zaehlerstand.io und tragen Sie Ihre Daten bequem ein.
- Per QR-Code Scan: Scannen Sie den blauen QR-Code auf Ihrem Anschreiben mit der Handykamera. Sie sind direkt im vorausgefüllten Online-Formular.
- Über den Chatbot „Splashy“: Unter www.splashy.io führt Sie unser digitaler Assistent im Chat-Format ganz einfach Schritt für Schritt durch die Eingabe.
Fristen
Eine Berücksichtigung der Nebenzählerdaten ist bis spätestens 15. Dezember möglich. Verspätete oder nicht eingereichte Daten können im Abrechnungsjahr 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Nebenzähler, die gebührenpflichtige Schmutzwassermengen messen, werden geschätzt.
Private Nebenwasserzähler, deren Eichfrist zum 31. Dezember endet, werden im Abrechnungsprogramm automatisch abgemeldet.
Die Jahresverbrauchsabrechnung wird den Kundinnen und Kunden Ende Januar des folgenden Jahres zugestellt.
Weitere Informationen
Weitere Auskünfte erteilt Frau Doreen Conrad unter der Telefonnummer Telefonnummer: +49 6146 900-445 oder per E-Mail an stadtwerke(@)hochheim.de .
Erfassung des Gießwasserzählers
Damit der Zähler registriert werden kann, benötigen die Stadtwerke folgende Unterlagen:
- Foto des alten Zählers mit Zählernummer und Endstand beim Ausbau
- Foto des neuen Zählers mit Zählernummer und Anfangsstand
- Foto der Verbrauchsstelle, das zeigt, wo und wie der Zähler eingebaut ist
Bitte senden Sie diese Fotos per E-Mail an stadtwerke(@)hochheim.de. Nach Prüfung wird der Gießwasserzähler im System erfasst.
Der Einbau erfolgt in Eigenleistung, kann selbstständig oder durch einen beauftragten Installateurbetrieb erfolgen. Der Einbau erfolgt auf eigene Kosten.
Satzungen Abwasser
- Entwässerungssatzung (PDF-Dokument, 77,16 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 1. Nachtrag (PDF-Dokument, 5,92 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 2. Nachtrag (PDF-Dokument, 50,04 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 3. Nachtrag (PDF-Dokument, 143,23 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 4. Nachtrag (PDF-Dokument, 24,33 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 5. Nachtrag (PDF-Dokument, 227,87 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 6. Nachtrag (PDF-Dokument, 100,69 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 7. Nachtrag (PDF-Dokument, 596,44 KB, 25.06.2026)
- Entwässerungssatzung 8. Nachtrag (PDF-Dokument, 84,47 KB, 25.06.2026)
