Gießwasserzähler
Gießwasserzähler in Hochheim
Der Gießwasserzähler ist ein Privatzähler gemäß § 29 der Entwässerungssatzung der Stadt Hochheim am Main. Die Anschaffung und Wartung liegen in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Erfassung des Gießwasserzählers
Damit der Zähler registriert werden kann, benötigen die Stadtwerke folgende Unterlagen:
- Foto des alten Zählers mit Zählernummer und Endstand beim Ausbau
- Foto des neuen Zählers mit Zählernummer und Anfangsstand
- Foto der Verbrauchsstelle, das zeigt, wo und wie der Zähler eingebaut ist
Bitte senden Sie diese Fotos per E-Mail an stadtwerke(@)hochheim.de. Nach Prüfung wird der Gießwasserzähler im System erfasst.
Der Einbau erfolgt in Eigenleistung, kann selbstständig oder durch einen beauftragten Installateurbetrieb erfolgen. Der Einbau erfolgt auf eigene Kosten.
Satzungen Wasser
- Wasserversorgungssatzung (PDF-Dokument, 171,92 KB, 18.03.2026)
- Wasserversorgungssatzung 1. Nachtrag (PDF-Dokument, 85,15 KB, 18.03.2026)
- Wasserversorgungssatzung 2. Nachtrag (PDF-Dokument, 229,27 KB, 18.03.2026)
- Wasserversorgungssatzung 3. Nachtrag (PDF-Dokument, 101,28 KB, 18.03.2026)
- Wasserversorgungssatzung Satzungsänderung 4. Nachtrag (PDF-Dokument, 605,24 KB, 18.03.2026)
