Abfallsatzung
Gebühren & Satzungen zum Bereich Abfall
Die Stadt betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts (KrWG) vom 24.2.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.5.2013 (BGBl. I. S 1324) und des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (HAKA) in der jeweils geltenden Fassung und dieser Satzung als öffentliche Einrichtung.
Die Abfallentsorgung der Stadt umfasst das Einsammeln der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle im Hol- und Bringsystem und die Abgabe der eingesammelten Abfälle an den oder die Entsorgungspflichtigen.
Die Stadt informiert und berät im Rahmen der Erfüllung ihrer Einsammlungspflicht über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Stadt Dritter bedienen. Dritter kann auch der Landkreis sein.
Satzungen Abfall
- Abfallsatzung (PDF-Dokument, 267,34 KB, 23.03.2026)
- Abfallsatzung 1. Nachtrag (PDF-Dokument, 87,26 KB, 23.03.2026)
- Abfallsatzung 2. Nachtrag (PDF-Dokument, 86,84 KB, 23.03.2026)
- Abfallsatzung_-_3._Nachtrag.pdf (PDF-Dokument, 261,37 KB, 23.03.2026)
- Abfallsatzung_-_4._Nachtrag.pdf (PDF-Dokument, 106,18 KB, 23.03.2026)
- Abfallvermeidungssatzung.pdf (PDF-Dokument, 851,69 KB, 23.03.2026)
